Interner Meldekanal AQILO

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit unserem Meldekanal haben Sie als (auch ehemals) Beschäftigte/r der AQILO die Möglichkeit, uns über mögliche Rechtsverletzungen der AQILO zu informieren, die Ihnen während Ihrer Tätigkeit bekannt wurden (§ 2f HSchG).
Die Offenlegung von allfälligen Missständen durch HinweisgeberInnen dient uns als wichtiger Beitrag, diese intern zu untersuchen und gegebenenfalls sanieren zu können.
Vor Ihrer Meldung möchten wir Sie gerne über die wichtigsten Punkte in Kenntnis setzen, die zu beachten sind:

Allgemeines:

  • Bitte prüfen Sie vorab anhand des einschlägigen HinweisgeberInnenschutzgesetzes, ob Sie persönlich (§ 2 HSchG) und Ihre Meldung auch sachlich (§ 3 HSchG) von diesem Gesetz umfasst sind, da dieses die Grundlage Ihrer Schutzwürdigkeit darstellt.
  • Die Anwendung und die Schützwürdigkeit des HSchG ist zudem erst dann gegeben, wenn der/die HinweisgeberIn zum Zeitpunkt des Hinweises auf der Grundlage der tatsächlichen Umstände und der ihnen verfügbaren Umstände hinreichende Gründe dafür annehmen kann, dass die von Ihnen gegebenen Hinweise wahr sind und in den Geltungsbereich dieses HSchG fallen (§ 6 HSchG).
  • Sind Sie der Meinung, dass Ihnen als HinweisgeberIn nach dem HSchG keine Schutzwürdigkeit zukommt, so möchten wir Sie im Sinne eines funktionierenden Compliance-Prozesses dennoch dazu einladen, uns gerne einen kurzen Überblick über Ihre gewünschte Meldung mitzuteilen. Wir werden folglich über eine freiwillige Schutzwürdigkeit nach dem HschG beraten, diese gegebenenfalls aussprechen und Sie zur detaillierten Schilderung Ihres Hinweises bitten.
  • Sie können Ihren Hinweis gerne anonym an uns richten. Ihre Identität oder andere freiwillig geteilte personenbezogene Daten sowie der Inhalt des Hinweises werden entsprechend den geltenden Gesetzen geschützt (§ 7f HSchG).
  • Nach einer schutzwürdigen Hinweisgebung gemäß HSchG werden unsere Experten eine interne Untersuchung durchführen um, den aufgezeigten Verdachtsfall aufzuklären und gegebenenfalls erforderliche Schritte zu setzen.
  • Wir möchten Sie auch darüber in Kenntnis setzen, dass bei offenkundig falschen Hinweisen keine interne Untersuchung erfolgt und diese auch Schadenersatzansprüche oder Verwaltungsübertretungen gegen Sie begründen können.
    Ein Hinweis der sich nach entsprechender Aufklärung seitens AQILO als lediglich unrichtig herausstellt, begründet jedenfalls die Schutzwürdigkeit des/r HinweisgeberIn gemäß HSchG.

Ihre Meldung:

  • Sie können Ihre Meldung anonym an uns richten.
  • Die Meldung setzt eine gültige E-Mail Adresse voraus – möchten Sie Ihre private E-Mail Adresse nicht nutzen, so verweisen wir Sie an Dienste von anonymen E-Mail Anbietern.
  • Ein Verlust Ihrer Zugangsdaten ohne einer Mitteilung von weiteren Kontaktdaten führt dazu, dass Sie Ihre Meldung erneut durchführen müssen, da keine andere Möglichkeit der Kontaktaufnahme besteht.

Nach Ihrer Meldung:

  • Nach Eingang Ihrer Meldung erhalten Sie von uns eine Empfangsbestätigung an die von Ihnen angegebene E-Mail Adresse.
  • Binnen 3 Monaten ab Ihrer Meldung erhalten Sie von unserer internen Stelle entweder eine Information, welche Folgemaßnahmen ergriffen wurden bzw. zu ergreifen beabsichtigt werden oder aus welchen Gründen der Hinweis nicht weiter verfolgt wird.
    Die Behandlung Ihrer Meldung erfolgt dabei stets unparteilich, unvoreingenommen und vertraulich.
  • Gerne können Sie Ihre Angaben jederzeit ergänzen und/oder berichtigen.
  • Sind für die Beurteilung Ihrer Meldung weitere Informationen notwendig, so werden die zuständigen Personen der internen Stelle weitere Auskünfte bei Ihnen anfragen – bitte prüfen Sie dazu regelmäßig Ihren E-Mail Account.

 

 
  Ich habe die Information gelesen und verstanden.